Kontakt
Sternberger Betriebsberatung
- Dr. agr. Wiebke Petersen
- Am Dorfteich 20
- 19406 Kobrow II
Telefon
038488 303 28
Mobil
0162 7291574
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Unser Beratungsunternehmen startete am 01.01.2019. Wir haben unsere Erfahrungen aus der internen Beratung und Verwaltung mehrerer Güter in Mecklenburg-Vorpommern gewonnen. Durch die intensive Zusammenarbeit mit den Kollegen im operativen Geschäft, in der ersten und zweiten Führungsebene der Unternehmen, analysieren wir mit objektivem Blick Strukturen und Produktionsabläufe. Getreu dem Motto „Schuster bleib bei deinen Leisten“ konzentrieren wir unsere Tätigkeit auf den landwirtschaftlichen Bereich. Bei Renaturierung und Flächenentsiegelung haben wir Wissen bei der Erstellung von Ökokonten gesammelt und geben dieses gerne an Sie weiter. Nutzen Sie Ihre Ressourcen. Unser Anliegen ist eine langfristige und faire Zusammenarbeit. Wir verstehen uns als Mittler von Erfahrungen.
Wo wird Zeit im Unternehmen unproduktiv vertan? Wo entsteht der Aufwand wirklich? Erst nach Beantwortung dieser Fragen ist es möglich, Kostenführerschaft zu übernehmen. Unser Controlling hilft Ihnen, Erlöse und Kosten ständig im Auge zu haben. Darauf aufbauend können unternehmerische Ziele definiert und strategische Planungen formuliert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung hinsichtlich steigender Umweltauflagen und das sich ändernde Verbraucherbild über Landwirtschaft. Entwickeln Sie Strategien im Umgang mit Ressourcen. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
In der Landwirtschaft gibt es eine Vielzahl von Bewertungsaufgaben.
Mit unserem Leistungsumfang
helfen wir Ihnen wichtige Entscheidungen vorzubereiten, beraten Sie im Schadensfalle oder unterstützen Sie in der Beschaffung finanzieller Mittel. Aber auch bei Betriebsübergaben, sei es an Fremde oder im Zuge des Generationswechsels, ist eine unabhängige Einschätzung hilfreich.
Unsere Sachverständige ist durch die IHK zu Schwerin öffentlich bestellt und vereidigt.
Nachhaltige Landwirtschaft liegt naturgemäß im eigenen Interesse jeden Landwirts. Verbunden damit ist ein schonender Umgang mit der Natur. Die gesellschaftliche Stellung von ökologischen Leistungen drückt sich in der Neugestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik aus. In Hinblick auf Natur- und Umweltschutz gibt es für Landwirte zahlreiche Ansätze, sei es beispielsweise in der Gestaltung von Greeningmaßnahmen, bei Entschädigung für Bewirtschaftungsauflagen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie, bei der Bereitstellung von Ausgleichsflächen, der Einrichtung von Ökokonten oder Nutzung von Agrarumweltmaßnahmen. In Mecklenburg-Vorpommern bietet die Verordnung zu Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen, zur Einrichtung von Verzeichnissen und zur Anerkennung von Flächenagenturen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Ökokontoverordnung - ÖkoKtoVO M-V) Vom 22. Mai 2014 die Möglichkeit bei Renaturierungsmaßnahmen, also einer Flächenverbesserung im Sinne des Umweltschutzes, Ökopunkte zu erlangen und somit die Leistung zu bevorraten, um diese später bei geplanten Baumaßnahmen in der Region zu veräußern oder selbst zu gebrauchen, anstatt Ausgleichsmaßnahmen zu generieren. Es stellt somit eine Vorgriffsregelung dar.
Wichtige Ansprechpartner sind die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise. Das Verfahren der Vergabe von Ökopunkten erfolgt in zwei Schritten. Der Anerkennung der Maßnahme, daraus folgt die Umsetzung und nach Umsetzung werden die Ökopunkte gutgeschrieben.
Es erfolgt eine dingliche Sicherung der Maßnahme. Bei aufwendigen Maßnahmen müssen Sicherungsgelder eingezahlt werden.
Wir unterstüzen Sie bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen, der Erstellung und Einreichung der Konzeption und den Gesprächen mit den Behörden.